Mitglied werden

Komm in die Hufe und werde Mitglied im Rennstall Scheibenholz e.V. ! 

Verwirklichen Sie sich Ihren Traum vom eigenen Rennpferd:

Der Rennstall Scheibenholz e.V. bietet allen Galoppsport-Begeisterten die Möglichkeit für kleines Geld (10 € im Monat) Mitbesitzer eines Rennpferdes zu werden und hautnah in die Welt des Galoppsports einzutauchen.

Als Vereinsmitglied können Sie ein aktiver Teil der Turf-Szene werden. Diskutieren Sie mit dem Trainer die beste Taktik für das Rennen, beobachten Sie die Konkurrenz im Führring und spüren Sie schließlich die Spannung, wenn sich die Startboxen öffnen und das eigene Pferd über die Zielgerade galoppiert.


Die Pferde des Vereins werden im Leipziger Scheibenholz vom Galopptrainer Marco Angermann trainiert. Im regelmäßigen Austausch mit dem Trainer können Sie sich über die aktuellen Formen und Fortschritte informieren und sind unmittelbar am Werdegang der Pferde beteiligt.

Zusätzlich senden wir Ihnen alle Neuigkeiten regelmäßig per E-Mail zu. Gemeinsam mit den anderen Mitgliedern sind Sie Teil einer rennsportbegeisterten Gemeinschaft, die regelmäßig Veranstaltungen und Ausflüge veranstaltet.

An den Renntagen dürfen Sie gemeinsam mit den Trainern, Jockeys und Bestitzern in den Fürring kommen, um hautnah bei den letzten Startvorbereitungen dabei zu sein. 

Übrigens - eine Jahresmitgliedschaft beim Rennstall Scheibenholz e.V. eignet sich auch als tolles Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenk sowie zu jedem weiteren Anlass. 

Ihre Vorteile auf einem Blick:

Mit einem Jahresbeitrag von 120 € beteiligen Sie sich am Unterhalt des aktuellen Rennpferdes bzw. der aktuellen Rennpferde im Rennstall Scheibenholz (trainiert in Leipzig bei Trainer Marco Angermann) und genießen als Mitbesitzer vielfältige Vorteile: 
  

  • Anteilszertifikat


  • Besitzerkarte bzw. Mitgliedsausweis


  • Set Card Ihres Rennpferdes/Ihrer Rennpferde


  • kostenfreier Eintritt für Sie und eine Begleitperson auf den Galopprennbahnen in Leipzig, Dresden, Halle, Magdeburg und  Bad Harzburg


  • Besichtigung des Rennstalls Angermann


  • Veranstaltungen und Ausflüge rund um den Galoppsport 


  • Infos zu Neuigkeiten, Starts sowie Ergebnisse der Rennpferde via E-Mail 


  • digitaler Rennstall-Kurier (per E-Mail)


  • WhatsApp-Gruppe 


  • Und natürlich das emotionale Highlight, wenn Sie Ihr Rennpferd erstmals live auf der Leipziger Galopprennbahn Scheibenholz oder einer anderen Galopprennbahn erleben 




Mitgliedsantrag Rennstall Scheibenholz e.V.


Sie möchten Mitglied im Rennstall Scheibenholz e.V.  - und somit Mitbesitzer eines Rennpferdes -  für 120 Euro im Jahr werden? 

Laden Sie sich einfach den Mitgliedsantrag als Bilddatei runter, füllen diesen aus und senden diesen an den Rennstall Scheibenholz e.V. zurück. Oder schreiben dem Rennstall Scheibenholz e.V. eine E-Mail ([email protected]) und Sie bekommen den Mitgliedsantrag entsprechend zugesandt. 

förderndes Mitglied im Jahr 2026 im Rennstall Scheibenholz e.V.

Sie wollen den Galopprennsport in Leipzig und Mitteldeutschland über die Mitgliedschaft im Rennstall Scheibenholz e.V. hinaus in unserem Jubiläumsjahr 2026 " 10 Jahre Rennstall Scheibenholz e.V." unterstützen? 

Werden Sie einfach förderndes Mitglied, in dem Sie einen zusätzlichen freiwilligen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 120 €- also somit gesamt: 240 € im Jahr 2026 - entrichten und profitieren Sie von einem zusätzlichen Bonus und unvergesslichen Momenten im Galopprennsport mit dem Rennstall Scheibenholz e.V. 

Für eine Mitgliedschaft als förderndes Mitglied im Jahr 2026 im Rennstall Scheibenholz e.V. senden Sie uns bitte eine E-Mail an:  

 

[email protected] 

förderndes Mitglied im Jahr 2026 beim Rennstall Scheibenholz e.V.: 

Neben den allgemeinen Leistungen des Rennstall Scheibenholz e.V., erwarten Sie folgender Bonus:

  • ein getragenes Hufeisen von Ihrem Rennpferd


  • Fotoshooting mit Ihrem Rennpferd  (an ausgewählten Terminen, die mit Trainer Marco Angermann abgestimmt  werden)


  • namentliche Benennung an der Stalltür unserer Rennpferde  sowie in den Vereins-Medien des Rennstall Scheibenholz e.V. (u.a. Website, Facebook, Instagram, Rennstall-Kurier) oder anonyme Benennung




Warum förderndes Mitglied im Rennstall Scheibenholz e.V. werden?

  • umfassende Unterstützung des Galopprennsports in Leipzig und Mitteldeutschland im Jubiläumsjahr "10 Jahre Rennstall Scheibenholz"


  • zahlreiche Vorteile und unvergessliche Momente mit Ihrem eigenen Rennpferd 

unsere fördernden Mitglieder:

Satzung

Satzung des Rennstall Scheibenholz e.V.


§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr
 
Der Verein führt den Namen: Rennstall Scheibenholz e.V. und hat seinen Sitz in Leipzig. Geschäftsjahr ist jeweils das Kalenderjahr. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.
 

§ 2 Vereinszweck
 
Der Verein verfolgt den Zweck, den Sport zu fördern und die Verbundenheit seiner Mitglieder insbesondere auch mit dem Galopprennsport zu stärken. Zu diesem Zweck soll auch der Ankauf bzw. die eventuelle Pacht und die Haltung eines oder mehrerer Galopprennpferde und die Teilnahme dieser Pferde am Pferderennsport realisiert werden.

 Des Weiteren sollen Veranstaltungen zur weiteren Verbindung mit dem Sport durchgeführt werden.

 
§ 3 Selbstlosigkeit
 
Der Verein ist selbstlos tätig. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 
§ 4 Mitgliedschaft
 
Mitglied im Verein kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Sport und insbesondere den Galopprennsport, den Zuchtbetrieb für Vollblutpferde kennenlernen und fördern möchte. Die Anmeldung zur Mitgliedschaft erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand. Dieser kann über die Ablehnung eines Antrages ohne Angaben von Gründen entscheiden. Der Erwerb der Mitgliedschaft ist mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags vollzogen. Eine anteilige Rückzahlung des im Voraus geleisteten Mitgliedsbeitrags ist nicht möglich. Die Mitgliedschaft endet jeweils automatisch nach einem Jahr. Durch rechtzeitige Zahlung des in der jeweils gültigen Beitragsordnung festgesetzten Jahresbeitrages verlängert sich die Mitgliedschaft erneut um ein Jahr.

Die Mitglieder werden vor dem offiziellen Ende der Mitgliedschaft über eine mögliche Verlängerung informiert.
 
Die Mitgliedschaft endet in allen Fällen durch:
 1. Tod bei natürlichen Personen oder Auflösung einer juristischen Person;
 2. schriftliche Abmeldung bzw. Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand.
 3. durch Ausschluss, der durch den Vorstand beschlossen werden kann, wenn ein Mitglied mehr als drei Monate mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags in Verzug ist oder wenn ein Mitglied in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt.

 
§ 5 Beiträge
 
Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe einer gesonderten Beitragsordnung, in der die Beitragshöhe festgelegt wird. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die fällige Mitgliedsgebühr innerhalb des ersten Monats nach Eintritt zu zahlen. Die Beitragsordnung legt zudem fest, welche Leistungen der Verein den einzelnen Mitgliedern gewährt. Über den Inhalt der Beitragsordnung beschließt die Mitgliederversammlung.

 
§ 6 Organe des Vereins
 
Die Organe des Vereins sind:
 a) der Vorstand
 b) die Mitgliederversammlung.
 
Der Vorstand besteht aus dem:
 1. Vorsitzenden
 2. Vorsitzenden
 Schatzmeister
 Schriftführer
 
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere Ausschüsse mit besonderen Aufgaben geschaffen werden. Über alle Beschlüsse der Vereinsorgane sind Niederschriften zu fertigen, die vom Vorsitzenden oder seinem Vertreter und dem Schriftführer zu unterschreiben sind.

 
§ 7 Mitgliederversammlung
 
Die Mitgliederversammlung muss als Jahreshauptversammlung jährlich stattfinden.
 Jedes anwesende Mitglied ist stimmberechtigt mit einer Stimme. Nicht anwesende Mitglieder können per Vollmacht abstimmen.

Die Mitgliederversammlungen werden durch den Vorstand mit einer Frist von vier Wochen unter Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Einladung der Mitglieder einberufen. Anträge zur Tagesordnung müssen zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand vorliegen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand jederzeit einberufen werden. Er muss sie binnen sechs Wochen, ebenfalls mit einer Frist von vier Wochen, einberufen, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder dieses beim Vorstand schriftlich beantragen.
 Die Mitgliederversammlungen werden von dem Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter geleitet. In der Mitgliederversammlung ist über das vergangene Geschäftsjahr, über den Stand des Vermögens und das Ergebnis der Rechnungsprüfung zu berichten.
 
Die Mitgliederversammlung beschließt über:
 1. Entlastung des Vorstandes
 2. Wahl der Vorstandsmitglieder
 3. Wahl von zwei Rechnungsprüfern
 4. Inhalt der Beitragsordnung
 5. Satzungsänderungen
 6. Beschlussfassung über Anträge.
 
Darüber hinaus darf über einen Gegenstand nur beschlossen werden, wenn er auf der Tagesordnung steht. Unter "Verschiedenes" können nur nicht beschlussfähige Sachen erörtert werden. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Anteilseigner gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandes.
 
Bei Wahlen muss eine Stichwahl erfolgen.
 
Zu einem Beschluss über Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 2/3 der Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich.

Die Geschäftshandhabung in der Mitgliederversammlung bestimmt im Übrigen der Leiter der Versammlung.

 
§ 8 Vorstand
 
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und drei weiteren Mitgliedern des Vereins. Die Wahl der in § 6 genannten Mitglieder des Vorstandes erfolgt jeweils für eine Amtszeit von fünf Jahren. Der Verein wird gesetzlich durch den 1. und 2. Vorstand vertreten. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Der Vorstand soll nach Bedarf, in der Regel aber einmal im Monat zusammentreten. Die Tätigkeit des Vorstandes darf nur auf die Verwirklichung der satzungsgemäßen Ziele des Vereins gerichtet sein und ist ehrenamtlich.

 
§ 9 Prüfung
 
Das Rechnungswesen des Vereins ist alljährlich von zwei Rechnungsprüfern zu prüfen, die von der Mitgliederversammlung gewählt worden sind und die über das Prüfungsergebnis berichten.

 
§ 10 Auflösung des Vereins
 
Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder, beschlossen werden. Im Falle der Auflösung entscheidet die Versammlung über das verbleibende Vermögen. Sollte eine Zahlungsunfähigkeit drohen, muss der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

 
§ 11 Bedingungen zum Erwerb/Pacht eines oder mehrerer Rennpferde
 
Für den Ankauf bzw. die Pacht eines Rennpferdes wird von der Mitgliederversammlung eine Ankaufskommission gebildet. Sie entscheidet demokratisch über alle Modalitäten des Ankaufs bzw. der Pacht.

 
§ 12 Bedingungen für die Beteiligung an einem Rennpferd unter der Bezeichnung "Rennstall Scheibenholz" 

1. Alle notwendigen Erklärungen im Zusammenhang mit dem Ankauf oder der Pacht und der Haltung des Pferdes gibt der Vorstand im Auftrag und für Rechnung des Vereins ab. Der Vorstand entscheidet über die Teilnahme an Pferderennsportveranstaltungen. Im Sinne der Rennordnung erteilen die Anteilseigner dem Vorstand Generalvollmacht. 

2. Bei allen Entscheidungen handeln die Vorstandsmitglieder nach bestem Wissen und Gewissen. Ihre Haftung ist gegenüber den Anteilseignern in jedem Fall auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 



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